Weiterbildung zur
Betreuungskraft nach SGB
XI §§ 43b und 53b
Weiterbildung zur Betreuungskraft nach SGB XI §§ 43b und 53b
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Die Weiterbildung im Überblick
Du möchtest Betreuungskraft nach SGB XI §§ 43b und 53b werden? Dann ist S&N talents dein Ansprechpartner in Rostock. Wir beraten dich gerne bei allen Fragen.
- Dauer: 280 Stunden zzgl. Praktikum
- Unterrichtszeit: montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr mit 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Tag
- Form: Präsenz oder Online im virtuellen Klassenzimmer
- Teilnehmeranzahl: kleine Ausbildungsgruppe mit max. 12 TeilnehmerInnen
- Projekte & Trainings in Kleingruppen mit 3 bis 5 TeilnehmerInnen
- Alle Daten zu dieser Fortbildung als PDF herunterladen
Zugangsvoraussetzungen
- Arbeitssuchende aus allen Bereichen, soziale Kompetenzen, Empathie und Freude am Umgang mit älteren Menschen sowie Flexibilität und Mobilität im beruflichen Einsatz
- Beratungsgespräch beim Träger
- Ein vorab absolviertes einwöchiges Orientierungspraktikum
Tätigkeitsfeld der Betreuungskraft
Betreuungskräfte nach SGB XI §§ 43b und 53b unterstützen hilfebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen bei alltäglichen Aktivitäten und der Freizeitgestaltung. Sie führen Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen durch, um das geistige und seelische Wohlbefinden der Betreuten zu fördern. Ihr Ziel ist es, den Betreuten ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen, wobei sie das Pflegepersonal ergänzen, aber nicht ersetzen. Die Tätigkeit erfordert sowohl fachliche Kenntnisse als auch persönliche Eigenschaften wie Empathie und Belastbarkeit.
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Inhalt der Fortbildung
Die Inhalte orientieren sich an erprobten und durch uns gestalteten Lehrplänen und enthalten die folgenden
Schwerpunkte:
Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen (140 UE)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion im Umgang mit Anspruchsberechtigten
- Grundkenntnisse über die Gerontologie und gerontopsychiatrischen Krankheitsbilder
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen
Aufbaukurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen (100 UE)
- Rechtskunde
- Kommunikation und Betreuung
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Betreuungs- und Bewegungsangebote
Basiswissen Pflege (40 UE)
- Pflege im sozialpolitischen Kontext, Pflegekonzepte
- Hygiene und Arzneimittel
- Kurzfristige häusliche Krankenpflege
- Pflegerelevante Grundlagen und Unterstützung bei der Selbstpflege
- Alternsprozesse
- Persönliche Prävention
Kosten und Förderung der Fortbildung
Die Gebühr für Die Umschulung inkl. Lernmittel, Prüfungsgebühren kannst du auf Anfrage erhalten.
Je nach Voraussetzung ist diese Umschulung bis zu 100 % förderungsfähig. Du kannst deine Teilnahme durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder andere Träger fördern zu lassen. Am besten buchst du dir noch heute einen kostenlosen Beratungstermin. Wir informieren dich gerne vorab über Förderprogramme, z. B. den Bildungsgutschein und helfen bei den Formalitäten.
Karriereperspektiven nach der Fortbildung
Nach einer Fortbildung zur Betreuungskraft gemäß SGB XI §§ 43b und 53b sind die Karriereaussichten sehr gut. Es gibt eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Diensten und in der häuslichen Betreuung. Die demografische Entwicklung und der steigende Bedarf an Pflegeleistungen sichern eine stabile berufliche Zukunft. Zudem bieten zahlreiche Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten zusätzliche Karrierechancen.
Du möchtest wissen, was du als Betreungskraft verdienen kannst? Der Entgeldatlas der Bundesagentur für Arbeit bietet dir umfrangreiche Informationen.
Wo findet die Fortbildung statt?
Du hast die Möglichkeit, am Präsenzunterricht an unserem Standort in Rostock teilzunehmen.
S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH
Freiligrathstraße 14
18055 Rostock
Durch die zentrale Lage unmittelbar am Hauptbahnhof in Rostock ist die Fortbildung auch für TeilnehmerInnen von außerhalb geeignet. Weiterhin kannst du dich gern online in unser virtuelles Klassenzimmer setzen. Unsere Technik ermöglicht es dir, voll im Geschehen dabei zu sein und das mit direkter und persönlicher Betreuung.
Über S&N Talents
Die S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH ist eine staatlich anerkannte und nach AZAV zertifizierte Weiterbildungseinrichtung sowie Microsoft Certified Silver Partner CPLS, Oracle Gold Level Partner und Citrix Certified Silver Partner. Unser Qualitätsmanagement-System entspricht der Norm DIN EN ISO 9001:2015.
Häufige Fragen zu dieser Fortbildung
Hier findest du die häufigsten Fragen zur Fortbildung zur Betreuungskraft nach SGB XI §§ 43b und 53b. Falls du keine passende Antwort auf deine Fragen findest, kannst du dich sehr gerne mit uns in Verbindung setzen. Im Anschluss an dieses FAQ findest du deine persönlichen Ansprechpartner.
- In welcher Form findet der Unterricht statt?
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Die Fortbildung unterteilt sich in theoretische und betriebliche Lernphasen. Außerdem findet ein Praktkum statt. Nachfolgend findest du eine genaue Übersicht.
• Theoretische Lernphase: 7 Wochen = 280 Unterrichtseinheiten
• 80 Stunden Praktikum nach Ende der theoretischen Unterrichtung
• Unterrichtszeit: montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr,
8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Tag
• Unterricht in einer Ausbildungsgruppe mit max. 12 Teilnehmerinnen/Teilnehmern
• Projekte und Trainings in kleineren Arbeitsgruppen mit 3 - 5 Teilnehmerinnen/Teilnehmer
- Was ist der Unterschied zwischen SGB XI §§ 43b und 53b?
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§ 43b regelt, welche zusätzlichen Betreuungsleistungen Pflegebedürftige in Pflegeheimen erhalten können. Das sind Angebote, die über die grundlegende Pflege hinausgehen und darauf abzielen, das Wohlbefinden der Bewohner zu fördern, wie zum Beispiel gemeinsame Aktivitäten oder Beschäftigungen.
§ 53b hingegen kümmert sich um die Betreuungskräfte selbst. Hier wird festgelegt, welche Qualifikationen diese Kräfte haben müssen und wie sie ausgebildet werden. Außerdem wird geregelt, wie die Pflegekassen die Kosten für diese Betreuungskräfte übernehmen.
Zusammengefasst: § 43b legt fest, was Pflegebedürftige an zusätzlicher Betreuung bekommen können, während § 53b beschreibt, wie die Betreuungskräfte ausgebildet werden und wer dafür bezahlt.