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Aufstiegs-BAföG: Die Förderung im Überblick

Das Aufstiegs-BAföG, das im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) geregelt ist, bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für die berufliche Weiterqualifizierung. Diese gesetzlich festgelegte Geldleistung ermöglicht es, die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen zu decken und somit die eigenen Karriereziele leichter zu erreichen.

Es lohnt sich, die Möglichkeiten dieser Förderung in Betracht zu ziehen, um den nächsten Schritt in der beruflichen Entwicklung zu machen.

 

Welche Förderungen gibt es?

Das Aufstiegs-BAföG bietet flexible Fördermöglichkeiten, die sich an verschiedene Lebenssituationen anpassen. Egal, ob man sich für einen Teilzeit- oder Vollzeitlehrgang entscheidet, es gibt passende Unterstützungsangebote.

Bei Teilzeitlehrgängen steht ein Zuschuss bereit, der die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abdeckt. Das ist besonders praktisch für diejenigen, die neben der Weiterbildung weiterhin berufstätig sind. Alleinerziehende erhalten sogar zusätzliche Unterstützung in Form eines Kinderbetreuungszuschusses, was die Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung erleichtert.

Für Vollzeitlehrgänge ist die Förderung noch umfassender. Neben dem Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es auch einen Unterhaltsbeitrag. Dieser greift, wenn während der Lehrgangsdauer das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. So können sich Teilnehmende voll und ganz auf ihre Weiterbildung konzentrieren, ohne sich finanzielle Sorgen machen zu müssen.

 

Wie funktioniert das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG bietet eine bemerkenswerte finanzielle Unterstützung für Weiterbildungswillige. Mit dieser Förderung lassen sich bis zu 75% der Weiterbildungskosten abdecken, was den Weg zur beruflichen Qualifizierung erheblich erleichtert.

Die Förderung setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

  1. Ein Zuschuss von 50% der Kosten, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  2. Ein Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die restlichen 50%.

Ein besonderer Anreiz liegt darin, dass bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung die Hälfte des Darlehens erlassen wird. Dies bedeutet, dass letztendlich nur 25% der Gesamtkosten selbst getragen werden müssen.

Zusätzlich bietet sich eine steuerliche Optimierungsmöglichkeit: Da das Förderdarlehen kein Zuschuss ist, kann dieser Betrag vollständig in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies führt zu einer weiteren Reduzierung der effektiven Kosten durch individuelle Steuerersparnisse.

Diese Förderstruktur macht das Aufstiegs-BAföG zu einem äußerst attraktiven Instrument für alle, die ihre berufliche Weiterentwicklung vorantreiben möchten, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

 

Einfache Beispielrechung für das Aufstiegs-BAföG

Gehen wir für unser Rechenbeispiel von 5.000 € Lehrgangskosten aus.

Förderung:

Zuschuss (50% der Lehrgangskosten):
5.000 € × 50% = 2.500 €
Darlehen (50% der Lehrgangskosten):
5.000 € × 50% = 2.500 €

Erlass bei bestandener Prüfung:

Bei bestandener Prüfung werden 50% des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen.
Erlass: 2.500 € × 50% = 1.250 €

Endgültige Verteilung:

Zuschuss: 2.500 €
Erlassenes Darlehen: 1.250 €
Verbleibendes Darlehen: 1.250 €

Zusammenfassung:

Gesamtförderung: 5.000 €
Davon müssen zurückgezahlt werden: 1.250 €

 

Die wichtigsten Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Wer wird mit Aufstiegs-BAföG gefördert?

Es wird grundsätzlich jeder gefördert und das völlig unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögensverhältnissen. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Vorbereitung auf eine berufliche Fortbildungsprüfung ist ein wichtiger Schritt in der Karriereentwicklung. Diese Vorbereitung erfolgt durch einen Lehrgang, der flexibel in Voll- oder Teilzeit absolviert werden kann. Das Ziel ist es, einen Abschluss zu erreichen, der über dem Niveau des bisherigen Ausbildungsabschlusses liegt.

Wichtig zu beachten ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung, die in der jeweiligen Fortbildungsordnung festgelegt sind, bis zum Ende des Lehrgangs erfüllt sein müssen. Interessanterweise können auch Personen mit einem Bachelorabschluss gefördert werden, solange dies ihr höchster Hochschulabschluss ist. Dies eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für diejenigen, die nach ihrem Studium eine praxisorientierte Weiterbildung anstreben.

 

Habe ich Pflichten, wenn ich mit Aufstiegs-BAföG gefördert werde?

Um den Erfolg und die Effektivität der Weiterbildung zu gewährleisten, gibt es einige Teilnahme-Anforderungen, die zu beachten sind. Diese Richtlinien sind dazu da, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden das Beste aus ihrer Weiterbildung herausholen können:

Unterricht: Es wird erwartet, dass man an mindestens 70% der angebotenen Webinare teilnimmt. Diese interaktiven Sitzungen sind eine großartige Gelegenheit, direkt mit Dozenten und anderen Teilnehmern in Kontakt zu treten und Fragen zu klären.

Lernerfolgskontrollen: Ebenso sollten mindestens 70% der angebotenen Lernerfolgskontrollen absolviert werden. Diese Kontrollen sind nicht nur wichtig für die Förderung, sondern bieten auch die Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt zu überprüfen und Bereiche zu identifizieren, die vielleicht noch mehr Aufmerksamkeit benötigen.

Die zuständige Förderstelle überprüft regelmäßig die Einhaltung dieser Anforderungen. Dies dient nicht der Kontrolle, sondern vielmehr dazu, den Teilnehmenden bei Bedarf rechtzeitig Unterstützung anbieten zu können und den bestmöglichen Lernerfolg zu gewährleisten.

 

Wann muss ich meinen Anteil des Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Die finanzielle Seite der Weiterbildung ist clever gestaltet, um den Teilnehmenden maximale Flexibilität zu bieten:

Rückzahlung nach der Weiterbildung: Der Darlehensanteil muss erst nach Abschluss der Weiterbildung zurückgezahlt werden. Das gibt die Freiheit, sich voll und ganz auf das Lernen zu konzentrieren, ohne sich um sofortige Rückzahlungen sorgen zu müssen.

Zinsvorteil für Schnellentschlossene: Hier gibt es eine besonders attraktive Option für Sparfüchse! Zinsen werden erst zwei Jahre nach Lehrgangsende fällig. Das bedeutet: Wer in der Lage ist, das Darlehen innerhalb dieser zwei Jahre zurückzuzahlen, profitiert von einem komplett zinsfreien Darlehen. Das ist eine einmalige Gelegenheit, Geld zu sparen!

Zusätzliche Prämien in einigen Bundesländern: Es lohnt sich, die Fördermöglichkeiten des eigenen Bundeslandes genau unter die Lupe zu nehmen. In manchen Regionen winken zusätzliche Prämien für bestandene Prüfungen. Mit etwas Glück und gutem Zeitmanagement kann man so seine Weiterbildung nicht nur zum Nulltarif absolvieren, sondern am Ende sogar mit einem finanziellen Plus abschließen.

Diese Förderstruktur zeigt, dass das System darauf ausgelegt ist, Weiterbildung so attraktiv und zugänglich wie möglich zu machen. Es lohnt sich also, alle Optionen sorgfältig zu prüfen und die Vorteile voll auszuschöpfen!

 

Besondere Unterstützung für Alleinerziehende

Das Förderprogramm berücksichtigt die besonderen Herausforderungen, denen sich Alleinerziehende gegenüberstehen, und bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung:

Kinderbetreuungszuschuss: Alleinerziehende, die Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro pro Kind. Dieser Betrag ist speziell für die Kinderbetreuung gedacht und soll die Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung erleichtern.

Verfügbarkeit: Ein besonders positiver Aspekt dieser Förderung ist, dass sie unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird. Das bedeutet, dass alle berechtigten Alleinerziehenden von dieser Unterstützung profitieren können, ohne sich Sorgen um finanzielle Grenzen machen zu müssen.

Flexibilität bei der Fortbildungsart: Ob die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolviert wird, spielt für den Erhalt des Zuschusses keine Rolle. Dies ermöglicht es Alleinerziehenden, die Weiterbildung flexibel an ihre individuellen Lebensumstände anzupassen.

Diese zusätzliche Förderung unterstreicht das Bestreben, Chancengleichheit in der beruflichen Weiterbildung zu schaffen und Alleinerziehende gezielt zu unterstützen. Sie erkennt die Mehrfachbelastung an, der Alleinerziehende oft ausgesetzt sind, und bietet eine praktische Lösung, um die Weiterbildung mit familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

 

Besondere Unterstützung für Vollzeit-Fortbildungen

Für diejenigen, die sich für eine Vollzeit-Fortbildung entscheiden, bietet das Förderprogramm eine umfassende finanzielle Unterstützung:

Umfangreiche Förderung: Neben dem Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es eine zusätzliche Unterstützung für den Lebensunterhalt. Diese greift, wenn während der Fortbildung das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. So können sich Teilnehmende voll und ganz auf ihre Weiterbildung konzentrieren, ohne sich finanzielle Sorgen machen zu müssen.

Verbesserung ab August 2020: Eine besonders erfreuliche Entwicklung trat am 1. August 2020 in Kraft: Seitdem wird der Unterhaltsbeitrag vollständig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden muss - eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Teilnehmenden.

Familiäre Unterstützung: Das Programm berücksichtigt auch die familiäre Situation. Für Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder werden zusätzliche Zuschläge gezahlt. Dies unterstreicht das Bestreben, die Weiterbildung familienfreundlich zu gestalten und niemanden aufgrund familiärer Verpflichtungen von der Fortbildung auszuschließen.

Diese großzügige Förderstruktur zeigt deutlich, wie sehr die berufliche Weiterentwicklung wertgeschätzt und unterstützt wird. Sie ermöglicht es den Teilnehmenden, sich voll und ganz auf ihre Fortbildung zu konzentrieren, ohne durch finanzielle Sorgen abgelenkt zu werden. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung aktiv gefördert, was die Attraktivität des Programms weiter steigert.

  • Das Förderprogramm berücksichtigt debai unterschiedliche Lebensumstände und bietet maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung
  • Für Alleinstehende: Monatliche Förderung von bis zu 963 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus:Grundbedarf
  • Für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende: Zusätzlich 235 Euro monatlich zum Unterhaltsbeitrag. Dies berücksichtigt die finanziellen Verpflichtungen, die mit einer Partnerschaft einhergehen.
  • Für Eltern: Pro Kind weitere 235 Euro monatlich. Diese Erhöhung trägt den zusätzlichen Kosten Rechnung, die mit der Erziehung von Kindern verbunden sind.

 

Unterstützung und Förderung in Vollzeit

Das Förderprogramm bietet eine differenzierte Unterstützung, die sich an der persönlichen finanziellen Situation orientiert.

Die Unterstützung zum Lebensunterhalt wird gewährt, wenn keine anderen ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags wird individuell berechnet und berücksichtigt Einkommen und Vermögen.

Großzügige Einkommensfreibeträge:

  • Für Teilnehmende: 330 Euro
  • Für Verheiratete/Verpartnerte (nicht getrennt lebend): zusätzlich 805 Euro
  • Pro Kind: weitere 730 Euro
  • Für Ehepartner/Lebenspartner: eigener Freibetrag von 1.605 Euro

Faire Vermögensberücksichtigung:

  • Vermögensfreibetrag: 45.000 Euro
  • Erhöhung um je 2.300 Euro für Ehepartner und jedes Kind
  • Vermögen des Ehe-/Lebenspartners bleibt anrechnungsfrei
  • Angemessene selbstgenutzte Immobilie und ein Auto werden nicht angerechnet

Diese Regelungen zeigen, wie sorgfältig das Programm auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten ist. Es bietet einen ausgewogenen Ansatz, der einerseits finanzielle Unterstützung gewährt, andererseits aber auch vorhandene Ressourcen berücksichtigt.

Vollzeitgeförderte Teilnehmende können auch während der Prüfungsvorbereitungszeit weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten. Bis zu drei Monate nach dem Lehrgangsende und bis zur Prüfung wird sowohl der Unterhaltsbeitrag als auch der Kinderbetreuungszuschuss gewährt, was es den Teilnehmenden ermöglicht, sich voll und ganz auf die Vorbereitung zu konzentrieren.

Diese Unterstützung erfolgt auf Darlehensbasis, sodass die Teilnehmenden in dieser entscheidenden Phase nicht unter finanziellen Sorgen leiden müssen. 

 

Weiterführende Links:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html

 


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